Ein ehemaliger Gerichtsvollzieher steht in Ried im Innkreis wegen Vorwürfen sexueller Übergriffe vor Gericht. Das Verfahren wurde am 16. April 2026 eröffnet, ein Urteil wird jedoch erst zu einem späteren Zeitpunkt erwartet.

Verteidigung bestreitet Vorwürfe

Der Anwalt des Angeklagten wies die Vorwürfe während der Verhandlung entschieden zurück. Er bezeichnete die Anschuldigungen als "contrived" und betonte, sein Mandant habe stets korrekt als Gerichtsvollzieher gehandelt. Die Verteidigung argumentiert, dass die Beweislage nicht ausreichend sei, um eine Verurteilung zu rechtfertigen.

Die Anklage hingegen führt DNA-Spuren als zentrales Beweismittel an. Die genauen Details der Vorwürfe wurden während der ersten Verhandlung nicht im Detail öffentlich gemacht. Der Prozess hat in der Region bereits für Aufmerksamkeit gesorgt, insbesondere wegen der beruflichen Vergangenheit des Angeklagten.

Weiteres Verfahren und mögliche Konsequenzen

Ein Urteil wird voraussichtlich nicht vor dem nächsten Verhandlungstermin am 30. April gefällt. Das Gericht muss noch weitere Beweise prüfen und Zeugen anhören, bevor eine Entscheidung getroffen werden kann. Sollte der Angeklagte schuldig gesprochen werden, droht ihm eine Haftstrafe von bis zu fünf Jahren.