Der österreichische Unternehmer René Benko muss mindestens bis zum 16. Juni 2026 in Untersuchungshaft bleiben, wie das Straflandesgericht Wien entschied. Der 48-Jährige verzichtete auf eine mündliche Verhandlung zur Überprüfung seiner Haft.
Verlängerung der Untersuchungshaft
Die Untersuchungshaft von René Benko wurde um zwei Monate verlängert, wie das Straflandesgericht Wien bestätigte. Damit bleibt der Tiroler Unternehmer mindestens bis zum 16. Juni in Haft. Benko, der seit Oktober 2025 in Untersuchungshaft sitzt, hatte zuletzt mehrere Versuche unternommen, seine Freilassung zu erreichen.
Der Oberste Gerichtshof (OGH) wies Anfang April eine Beschwerde Benkos gegen die Haftanordnung ab. Damit bestätigte das höchste Gericht Österreichs die Entscheidung der Vorinstanzen. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) führt die Ermittlungen gegen Benko, die unter anderem Vorwürfe schwerer Wirtschaftskriminalität betreffen.
Verzicht auf mündliche Verhandlung
René Benko verzichtete auf sein Recht, eine mündliche Verhandlung zur Überprüfung seiner Untersuchungshaft zu beantragen. Dies bestätigten sowohl das Straflandesgericht Wien als auch Benkos Anwälte Norbert Wess und Martin Ortner gegenüber der APA.
Die Entscheidung, auf eine Anhörung zu verzichten, deutet nach Einschätzung von Rechtsexperten darauf hin, dass Benkos Verteidigung derzeit keine aussichtsreiche Möglichkeit sieht, die Haft aufheben zu lassen. Der OGH hatte bereits frühere Anträge auf Haftverschonung abgelehnt, was die Erfolgsaussichten weiterer Versuche schmälert.
