PVA bestätigt: Kein Rechtsanspruch auf Vertrauensperson bei Begutachtungen Wien, 10. April 2026 Die Pensionsversicherungsanstalt (PVA) hat klargestellt, dass es keinen gesetzlichen Anspruch gibt, eine Vertrauensperson zu Begutachtungen im Zusammenhang mit Berufsunfähigkeit und Invalidität mitzubringen.

## Hintergrund Die Debatte um die Begutachtungspraxis der PVA hat in den letzten Monaten an Schärfe gewonnen. Kritiker, darunter die Arbeiterkammer und die SPÖ, monierten wiederholt die Transparenz und Fairness der Verfahren. Vor allem die Frage, ob Betroffene eine Vertrauensperson zu den oft als belastend empfundenen Begutachtungen mitnehmen dürfen, stand im Fokus.

Die PVA betont nun, dass eine gesetzliche Änderung dieser Praxis nur durch den Gesetzgeber möglich sei. Dies unterstreicht die institutionellen Grenzen der Behörde, die an bestehende Rechtsvorschriften gebunden ist.

## Maßnahmen der Regierung Sozialministerin Korinna Schumann kündigte angesichts der anhaltenden Kritik konkrete Schritte an, um die Begutachtungspraxis zu verbessern. Dazu gehören ein Verhaltenskodex für Gutachter sowie ein Beschwerdemanagementsystem für die PVA und den Sozialministeriumservice.

„Wir nehmen die Sorgen der Betroffenen ernst und arbeiten an Lösungen, die mehr Vertrauen in das System schaffen“, erklärte Schumann. Die geplanten Maßnahmen sollen die Transparenz erhöhen und Missstände in der Begutachtungspraxis verringern.

## Reaktionen und nächste Schritte Die Ankündigung des Sozialministeriums stieß bei Interessenvertretungen wie der Arbeiterkammer auf vorsichtige Zustimmung. Gleichzeitig wurde darauf hingewiesen, dass die Umsetzung der Maßnahmen entscheidend sein werde.

Die PVA selbst verwies darauf, dass sie innerhalb des bestehenden rechtlichen Rahmens agieren müsse. Eine Änderung des Rechtsanspruchs auf eine Vertrauensperson liege nicht in ihrer Kompetenz, sondern müsse vom Gesetzgeber initiiert werden. Die Behörde betonte jedoch ihre Bereitschaft, die geplanten Verbesserungen aktiv zu unterstützen.

## Fazit Die Klarstellung der PVA unterstreicht die Grenzen ihrer Handlungsfähigkeit in dieser Frage. Während die geplanten Maßnahmen der Regierung auf eine Verbesserung der Situation abzielen, bleibt die grundsätzliche Frage des Rechtsanspruchs auf eine Vertrauensperson weiterhin ungelöst. Die Diskussion dürfte damit auch in den kommenden Monaten nicht abreißen.