Die Pensionsversicherungsanstalt (PVA) hat klargestellt, dass es keinen gesetzlichen Anspruch gibt, eine Vertrauensperson zu Begutachtungen im Zusammenhang mit Berufsunfähigkeit und Invalidität mitzubringen.
Hintergrund
Die Debatte um die Begutachtungspraxis der PVA hat in den letzten Monaten an Schärfe gewonnen. Kritiker, darunter die Arbeiterkammer und die SPÖ, monierten wiederholt die Transparenz und Fairness der Verfahren. Vor allem die Frage, ob Betroffene eine Vertrauensperson zu den oft als belastend empfundenen Begutachtungen mitnehmen dürfen, stand im Fokus.
Die PVA betont nun, dass eine gesetzliche Änderung dieser Praxis nur durch den Gesetzgeber möglich sei. Dies unterstreicht die institutionellen Grenzen der Behörde, die an bestehende Rechtsvorschriften gebunden ist.
Maßnahmen der Regierung
Sozialministerin Korinna Schumann kündigte angesichts der anhaltenden Kritik konkrete Schritte an, um die Begutachtungspraxis zu verbessern. Dazu gehören ein Verhaltenskodex für Gutachter sowie ein Beschwerdemanagementsystem für die PVA und den Sozialministeriumservice.
„Wir nehmen die Sorgen der Betroffenen ernst und arbeiten an Lösungen, die mehr Vertrauen in das System schaffen“, erklärte Schumann. Die geplanten Maßnahmen sollen die Transparenz erhöhen und Missstände in der Begutachtungspraxis verringern.
