Die Arbeiterkammer Oberösterreich (AK OÖ) warnt Verbraucher vor möglichen Preisaufschlägen bei bereits gebuchten Pauschalreisen – in einigen Fällen ohne Storno-Möglichkeit.
Rechtliche Rahmenbedingungen
Laut AK OÖ können Reisende ihre Pauschalreise kostenlos stornieren, wenn der Preis nachträglich um mehr als acht Prozent erhöht wird. Diese Regelung gilt jedoch nur für Pauschalreisen, nicht für Einzelleistungen wie Flüge. Bei bereits bezahlten Flügen sind nachträgliche Preissteigerungen grundsätzlich unzulässig, es sei denn, sie wurden vertraglich vereinbart.
Die EU-Fluggastrechteverordnung sieht Entschädigungen nur dann vor, wenn der Flug von einem EU-Flughafen startet oder von einer EU-Airline durchgeführt wird. "Viele Verbraucher sind sich nicht bewusst, dass diese Regelung nicht für alle Flüge gilt", erklärt ein Sprecher der AK OÖ.
Versicherungslücken und Risiken
Reisestornoversicherungen decken in der Regel keine Kosten ab, die durch die Absage eines Fluges entstehen. Die AK OÖ weist darauf hin, dass dies eine erhebliche Lücke im Verbraucherschutz darstellt. "Wer sich auf eine solche Versicherung verlässt, könnte im Ernstfall ohne Schutz dastehen", heißt es seitens der Arbeiterkammer.
Besonders betroffen sind Urlauber, die früh buchen, um günstige Preise zu sichern. Steigen die Kosten später unerwartet, haben sie oft nur begrenzte Möglichkeiten, darauf zu reagieren. Die AK OÖ rät Verbrauchern, die Vertragsbedingungen genau zu prüfen und im Zweifelsfall rechtlichen Rat einzuholen.

