Eine Polizeistreife hat am Dienstagabend zwei junge Autolenker auf der Wiener Straße im Grazer Bezirk Lend bei einem mutmaßlichen Straßenrennen mit konstant 123 km/h gestoppt; beiden wurde die Weiterfahrt untersagt und die Führerscheine wurden vorläufig abgenommen.
Hergang der Kontrolle
Einer Polizeistreife fiel am Dienstagabend gegen 21:30 Uhr auf der Wiener Straße im Bereich der Kreuzung Viktor-Franz-Straße im Bezirk Lend ein verdächtiges Bild auf. Wie die Polizei mitteilte, fuhren zwei Fahrzeuge nebeneinander mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit durch das innerstädtische Gebiet. Die Beamten nahmen die Verfolgung auf und stellten mittels Fahrzeugtachometer bei beiden Fahrzeugen eine gleichbleibende Geschwindigkeit von 123 km/h fest. (Verbatim: „Gegen 21.30 Uhr fiel einer Polizeistreife im Zuge des Streifendienstes auf der Wiener Straße, im Bereich der Kreuzung Viktor-Franz-Straße, ein verdächtiges Bild auf.“)
Bei den beiden Lenkern handelt es sich nach Angaben der Polizei um einen 19-jährigen Mann aus dem Bezirk Graz-Umgebung sowie um einen 17-jährigen Lenker aus dem Bezirk Hartberg-Fürstenfeld. (Verbatim: „ein 19-jähriger Mann aus dem Bezirk Graz-Umgebung“ sowie „ein 17-jähriger Lenker aus dem Bezirk Hartberg-Fürstenfeld“.) Beide gaben gegenüber den einschreitenden Beamten an, die gemeinsame Fahrt als Straßenrennen betrachtet zu haben. (Verbatim: „gaben gegenüber den einschreitenden Beamten an, die gemeinsame Fahrt als Straßenrennen betrachtet zu haben“.) Damit bestätigten die beiden jungen Fahrer die Einschätzung der Polizei, dass es sich um ein verbotenes Kraftfahrzeugrennen im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen handelte.
Konsequenzen für die Lenker
Die Polizei hielt die beiden Fahrzeuge an und führte eine Kontrolle durch. (Verbatim: „Die Fahrzeuge wurden angehalten und kontrolliert.“) Den Lenkern wurde die Weiterfahrt untersagt. (Verbatim: „Die Weiterfahrt wurde ihnen untersagt“.) Darüber hinaus werden die beiden angezeigt. (Verbatim: „Darüber hinaus werden die beiden angezeigt.“) Damit leitete die Exekutive ein Verwaltungsstrafverfahren wegen des Verdachts auf ein verbotenes Kraftfahrzeugrennen ein.
Aufgrund der erheblischen Geschwindigkeitsüberschreitung wurden den beiden Lenkern die Führerscheine vorläufig abgenommen. (Verbatim: „aufgrund der erheblichen Geschwindigkeitsüberschreitung wurden die Führerscheine vorläufig abgenommen“.) Eine vorläufige Führerscheinabnahme bedeutet, dass die Behörde den Führerschein einbehält, bis über den Entzug der Lenkberechtigung entschieden ist. Beide Betroffene müssen daher in den kommenden Wochen mit einer behördlichen Entscheidung rechnen, die von einer Geldstrafe bis hin zum Entzug der Lenkberechtigung reichen kann.
Hintergrund: Illegale Straßenrennen
Der Vorfall wirft ein Schlaglicht auf das Thema illegale Straßenrennen, das in mehreren österreichischen Städten immer wieder für Schlagzeilen sorgt. (Verbatim: „Ein Straßenrennen in Graz hat am Dienstagabend für Aufregung gesorgt“.) Erst im vergangenen Jahr hatte der Gesetzgeber die Strafrahmen für verbotene Kraftfahrzeugrennen deutlich verschärft, um derartige Risiken für die übrigen Verkehrsteilnehmer einzudämmen. Auch in Graz kommt es nach Angaben der Sicherheitsbehörden immer wieder zu entsprechenden Vorfällen, weshalb die Polizei den Streifendienst in den Abendstunden verstärkt.
Wie aus dem Bericht der Polizei hervorgeht, wurde die Situation durch das rasche Eingreifen der Streife entschärft, bevor es zu einem Unfall kommen konnte. Die Wiener Straße ist im Bereich der Kreuzung Viktor-Franz-Straße eine vielbefahrene innerstädtische Achse, an der sich Wohnhäuser, Geschäfte und Haltestellen des öffentlichen Verkehrs befinden. Ein Zusammenstoß mit einem der beiden Fahrzeuge hätte für unbeteiligte Fußgänger, Radfahrer oder Insassen anderer Autos schwerwiegende Folgen haben können.
Die Polizei kündigte an, die Ermittlungen in dem Fall abzuschließen und die Unterlagen an die zuständige Behörde zu übermitteln. Beide jungen Lenker müssen sich nun auf ein Verwaltungsstrafverfahren einstellen. Über die Höhe einer allfälligen Strafe sowie über die Dauer eines möglichen Führerscheinentzugs werden die zuständigen Stellen entscheiden, sobald die Aktenlage vollständig vorliegt.
