Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen (OVG) in Münster hat am 12. Juni 2026 den gesamten Regionalplan Ruhr (Regionalplan Ruhr) für unwirksam erklärt, weil der Regionalverband Ruhr (RVR) den Bedarf an Sand und Kies fehlerhaft ermittelt hat.
Der 22. Senat unter dem Vorsitz von Hans-Joachim Hüwelmeier gab damit einer Klage des Kreises Wesel, sechs betroffener Kommunen und mehrerer Anwohner statt. Zugleich hatte ein Rohstoffunternehmen geklagt. Das wiederum wollte die Ausweitung des Kiestagebaus erreichen. Der Plan sei „recht ordentlich" gewesen, sagte Hüwelmeier – dennoch habe es „gravierende Fehler" gegeben, erklärte der Vorsitzende Richter. Diese Fehler seien im komplexen Verfahren letztlich rechtlich relevant geworden.
Konkret beanstandete das Gericht, dass der RVR den Bedarf der Bauwirtschaft an Sand und Kies falsch berechnet und dafür unter anderem auf veraltete Daten zurückgegriffen habe. Hüwelmeier äußerte Unverständnis über die Methodik: „Dass ein älterer Bericht für eine Zukunftsprognose geeigneter sein soll als ein aktueller, ist erstmal nicht selbsterklärend". Die Kläger im Kreis Wesel halten die Ausweitung des Kiesabbaus ohnehin für übertrieben und argumentieren mit der Zerstörung der Landschaften.
