Deutsche Männer müssen künftig eine Genehmigung der Bundeswehr einholen, wenn sie länger als drei Monate im Ausland bleiben wollen. Dies sieht das neue Wehrpflichtgesetz vor, das die Bundesregierung im Dezember 2025 aufgrund der veränderten außenpolitischen Lage beschlossen hat. Laut einem Sprecher des Bundesverteidigungsministeriums soll die Regelung sicherstellen, dass die Bundeswehr im Notfall weiß, wer sich im Ausland aufhält. Die Genehmigungspflicht gilt für alle Männer zwischen 18 und 45 Jahren, unabhängig vom Reisegrund. Das Ministerium betonte jedoch, dass die Erlaubnis als erteilt gilt, solange der Wehrdienst freiwillig bleibt. Ein Sprecher des Ministeriums erklärte: *"Die Auswirkungen dieser Regelung für junge Menschen sind weitreichend, zumal der Wehrdienst weiterhin freiwillig ist."* Die Vorschrift, die bereits im Kalten Krieg existierte, aber damals keine praktische Relevanz hatte, gilt auch außerhalb von Spannungs- oder Verteidigungsfällen. Konkrete Ausnahmeregelungen werden derzeit erarbeitet, um unnötige Bürokratie zu vermeiden. Das Wehrdienst-Modernisierungsgesetz schafft zudem die rechtliche Grundlage für die Umsetzung verpflichtender Elemente des neuen Wehrdienstes, wie die seit dem 1. Januar 2026 geltende Musterung.