Moskauer Gericht verurteilt deutschen Bildhauer Jacques Tilly zu acht Jahren Haft MOSKAU, 2. April 2026 Ein Moskauer Gericht hat den deutschen Bildhauer Jacques Tilly in Abwesenheit zu acht Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt, weil er religiöse Gefühle verletzt und falsche Informationen über das russische Militär verbreitet haben soll. Das Gericht verhängte zudem eine Geldstrafe von rund 2.000 Euro und ein vierjähriges Arbeitsverbot gegen Tilly. Die Staatsanwaltschaft hatte neun Jahre Haft gefordert. Tillys Verteidiger plädierten auf Freispruch wegen mangelnder Beweislage. Die Anklage warf Tilly auch vor, staatliche Institutionen, darunter den Präsidenten und die Armee, diffamiert zu haben. Mehrere Zeugen sagten aus, ihre religiösen Gefühle seien durch Tillys Darstellungen verletzt worden. Der Prozess umfasste zudem Vorwürfe der „Propagierung von Homosexualität“. Tilly nahm nicht an dem Verfahren teil und erklärte, er sei von den russischen Behörden nicht über die Anhörungen informiert worden. Dennoch waren Diplomaten der deutschen Botschaft in Moskau mit seinem Wissen bei der Verhandlung anwesend. Die deutsche Botschaft kritisierte das Urteil scharf und bezeichnete es als Teil der anhaltenden Unterdrückung freier Meinungsäußerung durch die russische Regierung. Internationale Beobachter werten solche Entscheidungen der russischen Justiz als politisch motiviert. HINTERGRUND: Tilly muss keine Auslieferung aus Deutschland befürchten, könnte jedoch in Ländern, die mit russischen Auslieferungsersuchen kooperieren, Probleme bekommen. Zahlreiche Kritiker des Ukraine-Kriegs wurden in Russland bereits wegen „Verbreitung falscher Informationen“ über das Militär verurteilt.