Gesetzliche Kassen und Kassenärztliche Vereinigungen verlieren mindestens 170 Millionen Euro durch Immobilienfonds
Frankfurt, 17 Juli 2026
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Kurzfassung
Mindestens 17 gesetzliche Krankenkassen und Kassenärztliche Vereinigungen haben laut Recherchen von NDR, WDR und Süddeutscher Zeitung Beitragsgelder in fragwürdige Immobilienfonds investiert und dabei mindestens 170 Millionen Euro verloren. Mehrere Kassen klagen nun vor dem Landgericht Frankfurt gegen die beteiligten Finanzinstitute auf Schadensersatz.
Frankfurt, 17 Juli 2026
Mindestens 17 gesetzliche Krankenkassen und Kassenärztliche Vereinigungen (KV) haben nach gemeinsamen Recherchen von NDR, WDR und Süddeutscher Zeitung (SZ) durch Fehlinvestitionen in Immobilienfonds bestätigte Verluste von mindestens 170 Millionen Euro erlitten.
Hintergrund: Verius-Fonds und die Investments
Die bestätigten Investments summieren sich nach Angaben der drei Medien auf mindestens 170 Millionen Euro, wobei die tatsächliche Summe noch höher liegen könnte. Nach Informationen aus Finanzkreisen sollen insgesamt 28 Krankenkassen und KVen auf indirektem Weg Geld in die Verius-Fonds gesteckt haben, die Fehlinvestitionen könnten sich demnach auf mehr als 500 Millionen Euro summieren. Die Fonds investierten über eine komplizierte Struktur in riskante Immobiliendeals und gerieten später in Schieflage.
Zu den bestätigten Investoren zählen unter anderem die KKH (47,4 Millionen), die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg KVBW (50 Millionen zwischen 2019 und 2022), die KV Hessen (30 Millionen), die KV Schleswig-Holstein (16 Millionen), die BKK Gildemeister Seidensticker (7,9 Millionen), die Novitas BKK und die MKK Meine Krankenkasse (jeweils 5 Millionen) sowie die IKK Südwest (2 Millionen). Auch die AOK Bremen, die Bahn BKK, die BKK Pfalz, die Siemens BKK und die Viactiv Krankenkasse investierten, wollten aber keine Summen nennen. Die KV Berlin, die KV Bremen und die KV Westfalen-Lippe (KVWL) weigerten sich ebenfalls, ihre Investmentsummen offenzulegen.
Laut Klageschrift seien "96,3 Prozent der investierten Anlagegelder" verloren. Die Fonds hätten trotz Niedrigzinsphase nach Angaben der beteiligten Finanzinstitute angeblich bis zu sieben Prozent Rendite ausgezahlt. Die Anbieter erklärten vor Gericht, die Krankenkassen und KVen hätten "mehr als 7 Prozent" Zinsen pro Jahr erhalten.
Klagen vor dem Landgericht Frankfurt
Mehrere Kassen und KVen ziehen nun vor Gericht. Neben der KVBW und der KV Hessen haben auch die Krankenkassen KKH, die BKK Gildemeister Seidensticker und die Pronova BKK Klage beim Landgericht Frankfurt eingelegt. Sie alle werden von der Kanzlei Hogan Lovells aus München vertreten. Die KVBW verklagt unter anderem die Hauck Aufhäuser Lampe Privatbank. Ein Verhandlungstermin steht bereits, allerdings erst im Dezember.
Die Klageschriften lesen sich nahezu identisch. Sie beziehen sich auf "persönliche Treffen" und "diverse Telefonkonferenzen", in denen den Kassen und KVen versichert worden sei, dass die Investments sicher seien und den Anlage-Vorschriften des Sozialgesetzbuchs entsprechen. Der Anwalt der Kläger argumentiert, die Kassen und KVen seien "vorsätzlich getäuscht" worden, indem den Betroffenen in Telefonkonferenzen immer wieder ein risikoarmes Investment versprochen worden sei. "Die vorgelegten Investitionsunterlagen vermittelten den Eindruck, dass es sich um eine sichere, konservative Anlage handelte."
Die KVBW wirft den Finanzfirmen vor, sie über das Risiko "vorsätzlich getäuscht" zu haben. Auf detaillierte Nachfragen antwortete die KVBW lediglich mit einem Satz: "Die KVBW äußert sich grundsätzlich nicht zu ihren Finanzanlagen." Auch wollte die KVBW nicht beantworten, ob der zuständige Vorstand das Investment eigenständig geprüft hatte. Die KVBW verteilt nach eigenen Angaben rund fünf Milliarden Euro pro Jahr von den Krankenkassen an Ärztinnen und Ärzte.
Reaktionen und Verantwortlichkeiten
Die beteiligte Bank wies den Vorwurf der Täuschung zurück, wollte sich aber zu Einzelfällen nicht äußern. Hauck Aufhäuser Fund Services S.A., ebenfalls Beklagte, erklärte, dass Investitionen in Produkte der beschriebenen Art nur auf der Grundlage von Prospekt- bzw. Vertragsunterlagen möglich sind, mit denen die Investoren im Vorfeld ihrer Anlagen umfassend über deren Charakter, die hiermit verbundenen Risiken und die bestehenden eigenständigen Prüfpflichten aufgeklärt werden. Viele der betroffenen Krankenkassen und KVen verweigern dem Bericht zufolge eine konkrete Aussage zu ihren Investments und den verlorenen Geldern.
Die KV Westfalen-Lippe hat sich von ihrem für die Investments zuständigen Vorstand inzwischen getrennt und verklagt ihn auf Schadensersatz. Das Landgericht Dortmund bestätigte gegenüber NDR, WDR und Süddeutscher Zeitung, dass die KVWL ihm vorwirft, gegen interne Anlagerichtlinien verstoßen zu haben, und von ihm viele Millionen Euro fordert.
Rechtlicher Rahmen und politische Reaktion
Der unabhängige Finanzexperte Stefan Loipfinder erklärte, die Finanzinstrumente seien "definitiv nicht geeignet" gewesen für Kassen und KVen, die Hunderte Millionen in die Verius-Fonds investiert hätten. Im Sozialgesetzbuch IV ist geregelt, dass die Anlage von Beitragsgeldern besonders risikoarm sein muss, möglichst konservativ und risikoarm so, "dass ein Verlust ausgeschlossen erscheint".
Die Grünen-Bundestagsabgeordnete Paula Piechotta erklärte, der Fall "untergräbt das Vertrauen in die Krankenkassen und ihre Fähigkeit, mit Geld umzugehen". Die Recherchen von NDR, WDR und SZ wurden am Freitag veröffentlicht, die Agentur AFP griff den Bericht auf.
Fragen & Antworten
Welche Summen haben die einzelnen Krankenkassen und KVen verloren?
Die bestätigten Investments summieren sich auf mindestens 170 Millionen Euro, wobei die tatsächliche Summe noch höher liegen könnte. Zu den größten bekannten Verlusten zählen die KVBW mit 50 Millionen Euro, die KKH mit 47,4 Millionen Euro und die KV Hessen mit 30 Millionen Euro.
Worum wird vor dem Landgericht Frankfurt gestritten?
Mehrere Krankenkassen und Kassenärztliche Vereinigungen klagen vor dem Landgericht Frankfurt gegen beteiligte Finanzinstitute auf Schadensersatz in Höhe ihrer Investments. Sie werfen den Finanzfirmen vor, sie über das Risiko vorsätzlich getäuscht zu haben, da ihnen in Telefonkonferenzen ein risikoarmes Investment versprochen worden sei.
Welche rechtlichen Vorgaben gelten für die Anlage von Beitragsgeldern?
Im Sozialgesetzbuch IV ist geregelt, dass die Anlage von Beitragsgeldern besonders risikoarm sein muss, möglichst konservativ und risikoarm so, dass ein Verlust ausgeschlossen erscheint. Der unabhängige Finanzexperte Stefan Loipfinder erklärte, die eingesetzten Finanzinstrumente seien definitiv nicht geeignet gewesen.
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