Eine 15-Jährige ist am Sonntag in einer Wohnhausanlage in Wien-Favoriten durch einen Schuss aus einer Wohnung verletzt worden, wobei ein Projektil aus einem Luftdruckgewehr die Jugendliche im Innenhof der Anlage traf.
Was geschah an der Gudrunstraße?
Der Vorfall ereignete sich an der Gudrunstraße im zehnten Wiener Gemeindebezirk. Nach derzeitigem Ermittlungsstand wurde die 15-Jährige im Innenhof der Wohnhausanlage von einem Geschoss getroffen, das aus einer Wohnung abgefeuert worden sein soll. Rettungskräfte versorgten die Jugendliche am Ort und brachten sie zur weiteren Behandlung in ein Spital.
Die Polizei nahm noch am Sonntag Ermittlungen auf, um den genauen Ablauf zu klären. Im Zentrum steht die Frage, aus welcher Wohnung der Schuss abgegeben wurde und wer sich zum Tatzeitpunkt dort aufhielt. Hinweise aus der Nachbarschaft und Ermittlungen im Wohnhaus sollen laut Behördenangaben Aufschluss bringen.
Verletzt wurde das Mädchen den bisherigen Erkenntnissen zufolge durch ein Projektil aus einem Luftdruckgewehr. Solche Waffen stehen in Österreich unter dem Waffengesetz und dürfen Personen unter 18 Jahren nicht überlassen werden. Welche rechtlichen Konsequenzen ein Schuss aus einer Wohnung auf ein nicht einverstandenes Opfer nach sich zieht, ist Gegenstand der laufenden Erhebungen.
Ermittlungen und Hinweise
Die Nachrichtenagentur APA und die Tageszeitung „Krone“ (Krone Multimedia) berichteten über den Vorfall, zudem griff ihn das Format OE24 Live auf. Der Beitrag verwies zugleich auf das Eingreifen einer Kontaktstelle für Betroffene, die so genannte Abhilfestelle, an die sich Zeugen und Betroffene wenden können.
Medizinisch wurde die Verletzung laut ersten Meldungen als nicht lebensbedrohlich eingestuft. Das Mädchen befindet sich demnach in stabilem Zustand. Die genauen Umstände – etwa die Schussdistanz, die Art der Verletzung am Körper und der Verlauf der ärztlichen Versorgung – sollen im Zuge der weiteren Ermittlungen und einer Befragung der Beteiligten geklärt werden.
Rechtlicher Rahmen und Zeugenaufruf
Aus dem Innenhof der Anlage an der Gudrunstraße wurden Anrainerinnen und Anrainer als mögliche Zeuginnen und Zeugen gehört. Nachbarn und Nachbarinnen hatten teils erst durch den Einsatz der Rettungskräfte vom Vorfall erfahren. Die Polizei richtete für sachdienliche Hinweise eine Kontaktadresse ein, die im APA-Bericht genannt wird.
In der Anlage selbst war der Schuss laut den verfügbaren Berichten offenbar nicht angekündigt worden. Es handle sich um einen „schockierenden Vorfall“, wie die zitierte APA-Meldung den Hergang einordnet. Die Behörden werten den Fall als gefährliche Handlung mit Verletzungsfolge, die strafrechtlich relevant ist.
Über mögliche Motive der oder des Schützigen ist derzeit nichts Gesichertes bekannt. Auch zur Frage, in welchem Stockwerk und aus welcher Wohnung genau abgefeuert wurde, hielten sich die Ermittlerinnen und Ermittler mit konkreten Angaben zurück. Weitere Auskünfte sollen im Laufe der kommenden Tage folgen.
Die Wiener Polizei kündigte an, die Ermittlungen in alle Richtungen fortzuführen. Dazu zählen auch die Sicherstellung des Luftdruckgewehrs, ballistische Abgleichungen und die Befragung der Bewohnerinnen und Bewohner der betroffenen Wohnhausanlage. Sollte sich der Verdacht gegen eine konkrete Person erhärten, werde über die Staatsanwaltschaft Wien das weitere Vorgehen abgestimmt.
Für die betroffene Familie und das Mädchen selbst gilt nach Angaben der zuständigen Stellen eine vertrauliche Behandlung. Die zuständige Abhilfestelle steht laut den Berichten als Anlaufstelle bereit. Die Polizei bittet zugleich Augenzeuginnen und Augenzeugen, sich mit sachdienlichen Hinweisen zu melden.
Unabhängig vom konkreten Fall weisen Sicherheitsbehörden darauf hin, dass das Schießen aus Fenstern oder Balkonen – auch mit Luftdruckwaffen – in dicht verbauten Wohngebieten eine besondere Gefahr darstellt. Geschosse können demnach unkontrolliert abgelenkt werden und Unbeteiligte treffen, was die rechtliche Einordnung als gefährliche Handlung verstärkt.
