Die französische Nationalversammlung stimmt am Mittwoch über ein Gesetz ab, das volljährigen Patienten mit einer unheilbaren, todbringenden Krankheit unter strengen Auflagen den assistierten Suizid erlauben soll.
Was das Gesetz vorsieht
Frankreichs Nationalversammlung entscheidet an diesem Mittwoch endgültig darüber, ob das Land per Gesetz ein „Recht auf Hilfe zum Sterben" einführt. Der Entwurf sieht vor, dass volljährigen Patienten, die an einer unheilbaren Krankheit im Endstadium leiden und bei Bewusstsein sind, ermöglicht wird, ein tödliches Mittel einzunehmen.
„In der Regel sollen die Betroffenen das Mittel selbst einnehmen. Wenn sie körperlich nicht dazu in der Lage sind, sollen sie sich von einem Arzt oder Pfleger helfen lassen können." Verschrieben werden soll das Mittel durch einen Arzt, der sich vorher mit anderen Ärzten beraten muss. Patienten können ihren Wunsch jederzeit zurückziehen und müssen ihn in einem Zustand klarem Bewusstseins äußern. Die Krankheit muss sich in einem fortgeschrittenen oder terminalen Stadium befinden und physisches oder psychisches Leiden verursachen, das durch Behandlung nicht gelindert werden kann.
