Die EU-Kommission hat den Preis für die neue CO2-Grenzabgabe im ersten Quartal auf 75,36 Euro pro Tonne festgelegt. Der Mechanismus soll verhindern, dass Unternehmen ihre Produktion in Länder mit weniger strengen Klimavorschriften verlagern.

Hintergrund und Zweck des CO2-Grenzausgleichs

Der CO2-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) ist ein zentrales Instrument der EU, um klimaschädliche Emissionen zu reduzieren und faire Wettbewerbsbedingungen für europäische Unternehmen zu schaffen. Er soll bestimmte Importe verteuern und gilt für Waren wie Stahl, Aluminium, Zement und Düngemittel.

Seit Jahresbeginn befindet sich das CBAM-System in seiner finalen Phase, nachdem es zuvor eine mehrjährige Übergangsphase mit reinen Meldepflichten durchlaufen hatte. Die Kommission wird 2026 vier vierteljährliche Preise veröffentlichen und ab 2027 auf wöchentliche Bekanntgaben umstellen.

Ablehnung der Aussetzung für Düngemittel

Frankreich, Italien und Kroatien hatten beantragt, die Abgabe auf importierte Düngemittel auszusetzen. Die EU-Kommission lehnte dies jedoch ab. EU-Agrarkommissar Christophe Hansen betonte: "Suspending the tax on fertilizers could increase dependence on imports and harm the EU's fertilizer production."

Die Kommission wird am 13. April mit Vertretern der Industrie über Maßnahmen zur Unterstützung der europäischen Düngemittelproduktion beraten. Die Entscheidung unterstreicht die Absicht der EU, die heimische Industrie zu schützen und gleichzeitig klimapolitische Ziele zu verfolgen.