Ein Nachbarschaftsstreit in Wien-Hietzing ist am Dienstagnachmittag eskaliert und hat mindestens zwei Verletzte gefordert; ein 32-jähriger deutscher Besucher wurde vorläufig festgenommen.

Am Dienstagnachmittag eskalierte ein Nachbarschaftsstreit in Wien-Hietzing. Wie die Polizei mitteilte, kam es im Bereich der Lainzer Straße zu einer körperlichen Auseinandersetzung zwischen einer 30-jährigen Österreicherin und einem 32-jährigen Deutschen aus einer Nachbarwohnung. „Als die Polizei eintraf, fanden sie eine Frau mit einer sichtbaren Verletzung im Gesicht vor. Die 30-jährige Österreicherin gab an…" so der Polizeibericht.

Auslöser: Aus der Wohnung ausgesperrt

Auslöser war nach Angaben der Frau, dass sie unbeabsichtigt von einem Angehörigen aus der Wohnung ausgesperrt worden war. Wie es in der Polizeimeldung weiter heißt: „Eine 30-jährige Frau war unbeabsichtigt von ihrem Onkel aus der Wohnung ausgesperrt worden: Als sie sich im Garten sonnte, ging der Verwandte, ohne ihr etwas zu sagen, weg." Da sich ihr Mobiltelefon sowie ihre Schlüssel in der versperrten Wohnung befunden haben sollen, habe sie Nachbarn um Hilfe ersucht. „Da sich ihr Mobiltelefon sowie ihre Schlüssel in der versperrten Wohnung befunden haben sollen, habe sie Nachbarn um Hilfe ersucht - an einer Tür klopfte sie wohl etwas zu laut und zu oft", heißt es im Bericht weiter.

Die Lage spitzte sich zu, als der Sohn der Bewohnerin – „der am Dienstag ebenfalls nur zu Besuch in dem Haus im Bereich der Lainzer Straße war" – hinzukam und die Nerven wegschmiss. Es folgte eine körperliche Auseinandersetzung, bei der die 30-Jährige nach eigenen Angaben mit dem Knie ins Gesicht gestoßen wurde: „wobei der Sonnenanbeterin - einer Wienerin - angab, der Kontrahent, ein Deutscher (32) habe ihr mit dem Knie ins Gesicht gestoßen."

Gegenseitige Vorwürfe: Knie oder Faust?

Der 32-Jährige wiederum gab an, aus Notwehr gehandelt zu haben. Der Beschuldigte habe die Frau „mit der Faust ins Gesicht" geschlagen, „nachdem diese ihn zuvor attackiert haben soll". Beide Beteiligten wurden wegen des Verdachts der Körperverletzung angezeigt: „Beide Beteiligten wurden wegen des Verdachts der Körperverletzung angezeigt."

Bei dem Versuch, die beiden Kontrahenten zu trennen, wurde auch die Mutter des 32-Jährigen leicht verletzt. „Eine weitere Person, die Mutter des 32-Jährigen, wurde leicht verletzt, als sie die beiden Beteiligten voneinander zu trennen versuchte." Insgesamt wurden damit zumindest zwei Personen verletzt: „Zumindest zwei Personen wurden verletzt."

Mutter des 32-Jährigen leicht verletzt

Die verletzte Frau wurde vom Rettungsdienst notfallmedizinisch versorgt: „Die verletzte Frau wurde durch den Rettungsdienst notfallmedizinisch versorgt und verblieb in häuslicher Pflege." Sie musste laut Polizei nicht in ein Krankenhaus eingeliefert werden.

Gegen den 32-Jährigen wurden ein Betretungs- und Annäherungsverbot sowie ein vorläufiges Waffenverbot ausgesprochen. „Gegen den 32-Jährigen wurden ein Betretungs- und Annäherungsverbot sowie ein vorläufiges Waffenverbot ausgesprochen." Zudem wurde er vorläufig festgenommen und nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft Wien auf freiem Fuß angezeigt: „Zudem wurde er vorläufig festgenommen und nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft Wien auf freiem Fuß angezeigt."

Polizeiliche Maßnahmen gegen den 32-Jährigen

Die Ermittlungen zum genauen Ablauf der Auseinandersetzung dauern an. „Die Ermittlungen laufen." sowie „Weitere Ermittlungen sind im Gange." Die Polizei prüft insbesondere die wechselseitigen Angaben der beiden Beteiligten zum Tathergang.

Der Vorfall ereignete sich am Dienstagnachmittag in einem Wohnhaus im Bereich der Lainzer Straße im 13. Wiener Gemeindebezirk Hietzing. Die genauen Hintergründe – insbesondere die Frage, wer den Konflikt zuerst eskalieren ließ – sind Gegenstand der laufenden Erhebungen.

Beide Kontrahenten – die 30-jährige Wienerin und der 32-jährige Deutsche – befanden sich nach Angaben der Polizei zum Zeitpunkt des Vorfalls nur zu Besuch in dem Haus. Weder die Frau noch der Mann wohnten demnach dauerhaft in der betroffenen Wohnung.