Österreich startet Industriestrombonus ohne EU-Freigabe – Anträge ab Montag möglich Wien, 12. April 2026

Ab Montag können Unternehmen in Österreich Anträge für den Industriestrombonus einreichen, obwohl die EU noch keine Freigabe erteilt hat. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie öffnet das Antragsportal für das Förderprogramm, das energieintensive Betriebe entlasten soll.

## Förderbedingungen und Finanzierung Um förderberechtigt zu sein, müssen Unternehmen einen Stromverbrauch von mehr als einer Gigawattstunde (GWh) pro Jahr nachweisen. Insgesamt stehen für das Jahr 2025 rückwirkend ab dem 13. April 75 Millionen Euro zur Verfügung. Von dieser Summe müssen 80 Prozent in Energieeffizienzmaßnahmen investiert werden.

Für die Jahre 2025 und 2026 stellt der Bund insgesamt 150 Millionen Euro bereit. Ab 2027 soll das Budget auf 250 Millionen Euro aufgestockt werden, die sowohl für den Industriestrombonus als auch für den Industriestrompreis verwendet werden können. Die Regierung plant zudem, die Maßnahme bis 2029 im Rahmen der Industriestrategie 2035 zu verlängern.

## Kritik und Forderungen nach EU-Klarheit Österreich startet das Programm ohne die sonst übliche Freigabe durch die Europäische Union. Wirtschafts- und Energieminister Wolfgang Hattmannsdorfer fordert deshalb verbindliche Fristen für künftige EU-Entscheidungen. "Es braucht Planungssicherheit für die Unternehmen", betonte er.

Rund 60 inländische Betriebe aus definierten Branchen wie der Papier- oder Stahlindustrie kommen für die Förderung infrage. Der Bonus soll insbesondere energieintensive Unternehmen unterstützen, die im internationalen Wettbewerb stehen. Die fehlende EU-Freigabe könnte jedoch zu rechtlichen Unsicherheiten führen, falls Brüssel das Programm später beanstandet.

## Hintergrund und Ziele Der Industriestrombonus ist Teil einer breiteren Strategie, um die Wettbewerbsfähigkeit österreichischer Unternehmen zu stärken. Die Regierung will damit die hohen Energiekosten abfedern, die insbesondere in energieintensiven Branchen zu einer Belastung geworden sind.

Langfristig soll das Programm auch die Umstellung auf nachhaltigere Produktionsmethoden fördern, da der Großteil der Fördermittel in Energieeffizienzmaßnahmen fließen muss. Die geplante Ausweitung bis 2029 unterstreicht die Bedeutung, die die Politik dieser Unterstützung beimisst.

Die Antragstellung erfolgt über ein zentrales Portal des Wirtschaftsministeriums. Unternehmen können ihre Unterlagen ab dem 13. April einreichen, wobei die Förderung rückwirkend für das gesamte Jahr 2025 gewährt wird.