Die Staatsanwaltschaft Wien hat Anklage gegen eine ehemalige Direktorin einer Wiener Seniorenresidenz erhoben, weil sie wehrlose Personen vernachlässigt haben soll.
Vorwürfe der systematischen Vernachlässigung
Die Anklage wirft der Frau vor, von 2019 bis August 2022 als alleinverantwortliche Direktorin nicht die erforderliche Organisation für eine fachgerechte Betreuung und Pflege bereitgestellt zu haben. Laut den Ermittlungen soll dies zu schwerwiegenden Konsequenzen für die Bewohnerinnen und Bewohner geführt haben.
In dem von einem privaten Anbieter geführten Heim waren zuletzt rund 100 Seniorinnen und Senioren untergebracht. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der eklatante Personalmangel direkte Auswirkungen auf die Qualität der Pflege hatte. Bei 17 der vernachlässigten Personen sollen schmerzhafte Pflegeschäden aufgetreten sein.
Juristische Konsequenzen und nächste Schritte
Die Anklage wurde beim Landesgericht Wien eingebracht und stützt sich auf den Paragrafen 92 des Strafgesetzbuches (StGB), der das Vernachlässigen wehrloser Personen unter Strafe stellt. Die Vorwürfe umfassen unter anderem mangelnde Dokumentation, unzureichende Medikamentenversorgung und die Entstehung von Aufliegegeschwüren sowie Gelenkversteifungen bei den Betroffenen.
