Ab dem 1. Mai 2026 müssen E-Scooter in Österreich mit Blinkern ausgestattet sein. Gleichzeitig wird die erlaubte Blutalkoholkonzentration für Fahrer von 0,8 auf 0,5 Promille gesenkt. Diese Änderungen sollen die Sicherheit im Straßenverkehr erhöhen, wie aus mehreren Quellen bestätigt wird.

Strengere Vorschriften für Sichtbarkeit und Fahrverhalten

Die neuen Regelungen sehen vor, dass E-Scooter bei schlechten Sichtverhältnissen mit einem weißen Frontlicht und einem roten Rücklicht ausgestattet sein müssen. Diese Maßnahme soll Unfälle in der Dämmerung oder bei Nebel reduzieren. Bisher waren solche Beleuchtungseinrichtungen nur empfohlen, doch mit der Gesetzesänderung werden sie verpflichtend.

Zudem wird die Alkoholgrenze für E-Scooter-Fahrer deutlich verschärft. Statt der bisherigen 0,8 Promille gilt ab Mai eine Obergrenze von 0,5 Promille. Damit wird die Regelung an die für Autofahrer geltenden Grenzwerte angepasst. "Die bisherige Regelung war zu lasch und hat zu gefährlichen Situationen geführt", erklärte Matthias Wolf vom ÖAMTC.

Reaktionen und Hintergründe

Der ÖAMTC begrüßt die neuen Vorschriften ausdrücklich. "E-Scooter sind keine Spielzeuge, sondern Fahrzeuge, die im Straßenverkehr besondere Risiken bergen", so Wolf weiter. Die APA berichtet, dass die Zahl der Unfälle mit E-Scootern in den letzten Jahren deutlich gestiegen ist, insbesondere in urbanen Gebieten wie Wien entlang des Donaukanals.