Frankfurt am Main, 07 August 2026
Das DFB-Sportgericht hat nach dem Abbruch der Zweitligapartie zwischen Dynamo Dresden und SV Darmstadt 98 einen Teilausschluss der Dresdner Anhänger für das Rückspiel gegen Darmstadt verhängt.
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) entschied am Donnerstag über die Konsequenzen des abgebrochenen Zweitligaspiels zwischen Dynamo Dresden und dem SV Darmstadt 98. Im Zentrum steht eine Teilausschluss-Anordnung, die sich gezielt gegen Teile der mitgereisten Dresdner Fans richtet und beim anstehenden Aufeinandertreffen der beiden Clubs in Darmstadt greifen soll.
Nach Überzeugung des Gerichts hatte eine größere Gruppe von Anhängern den Innenraum des Stadions betreten und damit den Spielbetrieb so stark gestört, dass eine Fortsetzung der Partie nicht mehr möglich war. Das Gericht wertete diesen Vorfall als massiven Eingriff in den sportlichen Wettbewerb, der nach seiner Auffassung unter allen Umständen verhindert werden müsse.
