Deutsche Wehrpflichtige sind verpflichtet, längere Auslandsaufenthalte der Bundeswehr zu melden, bestätigte ein Sprecher des Verteidigungsministeriums.
Hintergrund
Die Regelung dient dazu, dass die Bundeswehr im Krisenfall weiß, wer sich im Ausland aufhält. Dies ist besonders relevant vor dem Hintergrund aktueller geopolitischer Spannungen, wie sie etwa der Konflikt in der Ukraine verdeutlicht.
Ein Sprecher des Verteidigungsministeriums erklärte, man suche nach einer unbürokratischen Lösung. „Wir müssen im Spannungsfall wissen, wo unsere Wehrpflichtigen sind“, so der Sprecher. Die genauen Details der Meldepflicht sind noch nicht abschließend geklärt, aber die grundsätzliche Verpflichtung steht fest.
Reaktionen und Umsetzung
Die Bundeswehr betont, dass es sich um eine präventive Maßnahme handelt, um im Ernstfall handlungsfähig zu bleiben. „Die Wehrdienstregeln sehen vor, dass wir jederzeit auf unsere Reservisten zurückgreifen können“, hieß es aus dem Ministerium.
Die Frankfurter Rundschau berichtete, dass bereits Gespräche mit betroffenen Gruppen laufen, um praktikable Lösungen zu finden. Dabei geht es vor allem darum, den Aufwand für die Wehrpflichtigen so gering wie möglich zu halten. Ein unbürokratisches Verfahren steht dabei im Vordergrund.
Rechtliche Grundlagen
Die Meldepflicht ist in den bestehenden Wehrdienstregeln verankert, wurde aber bisher nicht konsequent umgesetzt. Mit der aktuellen Entscheidung soll dies geändert werden. Das Verteidigungsministerium verwies darauf, dass ähnliche Regelungen auch in anderen Ländern gelten.
