Das Einsatzkommando Cobra ist am Dienstag wegen Schreckschüssen zu einer Geburtstagsfeier im Bezirk Spittal an der Drau in Kärnten ausgerückt, wobei ein 30-jähriger slowakischer Gastgeber festgenommen und ihm eine Schreckschusspistole sowie eine Glock-Pistole samt Munition abgenommen wurden.

Das Einsatzkommando Cobra ist am Dienstag wegen Schreckschüssen zu einer Geburtstagsfeier im Bezirk Spittal an der Drau in Kärnten ausgerückt. Nachdem die Polizei alarmiert worden war, wurde auch das Einsatzkommando Cobra verständigt. Wie die Polizei mitteilte, gerieten zwei Gäste mit dem 30-jährigen Gastgeber aus der Slowakei aneinander.

Im Verlauf des Einsatzes wurden dem mutmaßlichen Schützen eine Schreckschusspistole sowie eine Glock-Pistole samt Munition abgenommen, wie aus einer Aussendung hervorgeht. Darüber hinaus wurde gegen ihn ein vorläufiges Waffenverbot ausgesprochen. „Der Tatverdächtige war geständig", hieß es in der Mitteilung weiter.

Einsatzablauf und Festnahme

Verletzt wurde niemand, wie die Polizei betonte. Die genauen Umstände, die zu dem Polizeieinsatz führten, waren zunächst noch Gegenstand der Ermittlungen. Auch die Frage, wie viele Schüsse abgefeuert wurden und in welcher Phase der Feier es zu der Auseinandersetzung kam, blieb vorerst offen.

Der Einsatz verdeutlicht, wie schnell eine private Feier in einen polizeilichen Großeinsatz münden kann, wenn Schussgeräusche aus einem Gebäude gemeldet werden. Sogenannte Schreckschusswaffen, die lediglich durch den lauten Knall und einen sichtbaren Mündungsblitz abschrecken sollen, sind in Österreich frei verkäuflich, unterliegen aber strengen Aufbewahrungs- und Verwendungsvorschriften.

Hintergrund: Schreckschusswaffen in Österreich

In der Region Kärnten kam es in den vergangenen Jahren wiederholt zu Einsätzen, bei denen das Cobra-Kommando wegen gemeldeter Schüsse ausrückte. Die Spezialeinheit wird üblicherweise dann alarmiert, wenn Hinweise auf eine bewaffnete Bedrohungslage bestehen oder eine erhöhte Gefährdung angenommen wird. Im aktuellen Fall bestätigte sich der Verdacht auf eine scharfe Schusswaffe durch den Fund der Glock-Pistole.

Die Staatsanwaltschaft und die zuständigen Ermittlungsbehörden prüfen nun, ob und welche strafrechtlichen Konsequenzen der 30-Jährige zu erwarten hat. Neben einem möglichen Verstoß gegen das Waffengesetz könnten auch Delikte im Zusammenhang mit dem Schießen in einem dicht bewohnten Gebiet geprüft werden. Der Betroffene wurde nach seiner Festnahme in eine Polizeidienststelle gebracht.

Die Bevölkerung wurde über den Vorfall nicht gesondert informiert, da keine akute Gefahr für Anrainerinnen und Anrainer bestand. Die Polizei bedankte sich ausdrücklich bei den aufmerksamen Anruferinnen und Anrufern, deren Hinweise den Einsatz ausgelöst hatten. Ohne diese Meldungen wäre der Vorfall möglicherweise nicht so schnell eskaliert.

Rechtliche Folgen und laufende Ermittlungen

Das vorläufige Waffenverbot bedeutet konkret, dass der Beschuldigte bis auf Weiteres keine Waffen mehr besitzen, führen oder erwerben darf. Die endgültige Dauer dieser Maßnahme wird im weiteren Verfahren festgelegt. Auch die beschlagnahmten Waffen sowie die sichergestellte Munition werden als Beweismittel in das Verfahren eingebracht.

Bereits in der Vergangenheit hatten österreichische Behörden darauf hingewiesen, dass der sorglose Umgang mit Schreckschusswaffen auf öffentlichen oder halböffentlichen Veranstaltungen zu schwerwiegenden polizeilichen Maßnahmen führen kann. Die Polizei rät grundsätzlich davon ab, Schreckschusswaffen auf Feiern mitzu führen oder dort abzufeuern.

Die Ermittlungen zum genauen Tathergang sowie zum Motiv des geständigen Beschuldigten dauern an. Behördenangaben zufolge werden in den kommenden Tagen weitere Befragungen von Gästen und Zeugen durchgeführt. Auch die Rolle der beteiligten Personen aus Oberösterreich und Deutschland, die in dem Umfeld genannt wurden, ist Teil der laufenden Erhebungen.