Der Bundestag hat sich am Donnerstag, 11. Juni 2026, erstmals mit einem Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD befasst, der die für 2026 vorgesehene automatische Erhöhung der Abgeordnetenbezüge aussetzen soll.
Der Entwurf mit dem Titel „Anpassungsverfahrensabweichungsgesetz 2026" (Drucksache 21/6330) sieht vor, einmalig von dem seit 2014 geltenden Mechanismus abzuweichen, der die Diäten jährlich zum 1. Juli an die Entwicklung des Nominallohnindex anpasst. Im Anschluss an die erste Lesung wurde der Gesetzentwurf zur weiteren Beratung an den federführenden Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung überwiesen.
Die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD wollen in diesem Jahr auf die vorgesehene Diätenerhöhung für die Abgeordneten um 4,2 Prozent verzichten. Statt der bisherigen 11.833,47 Euro wären die Bezüge eigentlich auf 12.330,48 Euro monatlich gestiegen. Die regelmäßige Diätenerhöhung, die sich an der Lohnentwicklung orientiert, hätte in diesem Jahr fast 500 Euro ausgemacht.
