Bundesrichter trotz Fehlverhalten schwer entlassbar

Das Schweizer Bundesgericht sieht sich mit Vorwürfen konfrontiert, dass Richter trotz gravierender Fehlverhalten kaum diszipliniert oder entlassen werden können, wie mehrere Affären der letzten Jahre zeigen.

Affären und Disziplinarmassnahmen

Im Jahr 2023 mussten 14 Richterinnen und Richter der Berufungskammer in Bellinzona vorübergehend zurücktreten, nachdem Zweifel an ihrer Unabhängigkeit aufgekommen waren. Die Affäre hatte ihren Ursprung in einer Strafanzeige aus dem Jahr 2020, in der eine Richterin Mitglieder der Verwaltungskommission des Bundesgerichts anklagte. Die genauen Vorwürfe wurden nicht öffentlich detailliert, doch die Konsequenzen waren deutlich: Ein massiver Vertrauensverlust in die Justiz.

Bereits seit 2019 gelten am Bundesgericht die «Gepflogenheiten der Richter und Richterinnen», die vom Gesamtgericht verabschiedet wurden. Diese Richtlinien sollten eigentlich für mehr Transparenz und Disziplin sorgen, doch die jüngsten Vorfälle zeigen, dass Fehlverhalten weiterhin schwer sanktioniert wird.

Einzelfälle mit weitreichenden Folgen

Einer der bekanntesten Fälle betrifft Bundesrichter Martin Schubarth, der im Februar 2003 einen Journalisten der «Neuen Zürcher Zeitung» (NZZ) angespuckt haben soll. Schubarth hatte zu dem Reporter ein gespanntes Verhältnis, doch trotz des eindeutigen Fehlverhaltens blieb er im Amt. Der Vorfall wurde zwar öffentlich bekannt, doch disziplinarische Konsequenzen blieben aus.