Der Bundesrat hat am 20. Mai 2026 in Bern seine Pläne für die AHV-Reform 2030 vorgestellt, die höhere Steuern vorsieht, aber keine Erhöhung des Rentenalters.

Die Reform soll die AHV bis 2040 mit Mehreinnahmen von rund 600 Millionen Franken pro Jahr stabilisieren. Dafür plant der Bundesrat Anreize zum Weiterarbeiten nach 65 Jahren und negative Anreize für Frühpensionierungen.

Eine Erhöhung des ordentlichen Rentenalters über 65 Jahre hinaus lehnt die Landesregierung weiterhin ab. Stattdessen setzt sie auf die Ausweitung der Beitragspflicht und mögliche Steuererhöhungen.

Konkret will der Bundesrat den Freibetrag für Personen, die nach 65 weiterarbeiten, von 16'800 auf 22'680 Franken pro Jahr anheben. Dadurch soll ein stärkerer Anreiz zum Weiterarbeiten geschaffen werden.

Gleichzeitig plant die Regierung, das Mindestalter für Frühpensionierungen in der beruflichen Vorsorge von heute 58 auf 63 Jahre anzuheben. Dies soll negative Anreize für ein vorzeitiges Ausscheiden aus dem Berufsleben setzen.