Der Bundesrat hat am Freitag in Berlin eine Gesetzesinitiative des Landes Nordrhein-Westfalen auf den Weg gebracht, die den kommerziellen Handel mit persönlichen Gegenständen von Opfern des Nationalsozialismus verbieten soll.

Hintergrund: Auktion als Auslöser

Die Initiative sieht vor, dass Briefe, Tagebücher, Judensterne und andere persönliche Besitztümer von Verfolgten des NS-Regimes künftig nicht mehr gewerblich gehandelt werden dürfen. Verstöße gegen das Verbot sollen als Straftat geahndet werden können. Der Bundesrat fasste den Beschluss am Freitag in Berlin; nun muss sich der Bundestag mit dem Gesetzentwurf befassen, wofür keine festen Beratungsfristen gelten.