Ein 19-jähriger Mann aus dem Bezirk Wolfsberg ist in den frühen Sonntagsmorgenstunden des 12. Juli 2026 auf der Erzbergstraße in Bad St. Leonhard im Lavanttal mit seinem Auto rund 50 Meter in den angrenzenden Wald gestürzt.

Unfallhergang

Der Unfall ereignete sich gegen 2 Uhr, als der junge Mann die Erzbergstraße bergwärts befuhr. Aus bislang unbekannter Ursache kam er von der Straße ab und stürzte mit seinem Auto rund 50 Meter in den angrenzenden Wald ab. Ein Alkotest ergab eine schwere Alkoholisierung des 19-Jährigen.

Der Lenker erlitt Verletzungen unbestimmten Grades und wurde nach medizinischer Versorgung in das LKH Wolfsberg eingeliefert. Angaben zur genauen Schwere der Verletzungen lagen zunächst nicht vor.

Die Feuerwehr Bad St. Leonhard rückte mit 25 Einsatzkräften aus, um das verunfallte Fahrzeug aus dem Waldstück zu bergen. Der Einsatz in dem unwegsamen Gelände gestaltete sich aufwendig.

Einsatz und Bergung

Die Polizei nahm dem 19-Jährigen noch an der Unfallstelle den Führerschein ab. Darüber hinaus wird der Mann der Bezirkshauptmannschaft Wolfsberg angezeigt.

Die Erhebungen zur genauen Unfallursache dauern an. Neben der Alkoholisierung des Lenkers ist auch noch unklar, warum der Wagen von der Fahrbahn abkam.

Die Erzbergstraße führt durch ein bergiges Waldgebiet am Rand von Bad St. Leonhard im Lavanttal. In den frühen Morgenstunden eines Sonntags ist auf dieser Strecke üblicherweise nur wenig Verkehr unterwegs.

Rechtliche Folgen

Der Bezirk Wolfsberg liegt im Lavanttal in Kärnten. Die Region ist von Bergstraßen und Waldgebieten geprägt, was die Bergung von Fahrzeugen nach Abkommen von der Fahrbahn technisch anspruchsvoll macht.

Die Behörden kündigten an, den Vorfall im Rahmen des Verwaltungsstrafverfahrens bei der Bezirkshauptmannschaft Wolfsberg zu prüfen. Neben einer Geldstrafe drohen dem Lenker auch ein mehrmonatiges Führerscheinentzug sowie ein Eintrag in das Führerscheinregister.

Hintergrund: Alkohol am Steuer

Alkohol am Steuer zählt in Österreich zu den häufigsten Unfallursachen. Bereits ab 0,5 Promille drohen Strafen, ab 0,8 Promille gilt eine Strafdelikt-Schwelle. Für Führerscheinneulinge gilt in der Probezeit ein generelles Alkoholverbot am Steuer.

Der Fall zeigt erneut, welche Gefahren von einer Kombination aus Alkohol, Nacht und unübersichtlichem Bergstraßenverlauf ausgehen. Die Polizei appelliert an Verkehrsteilnehmer, auch in den Sommermonaten nüchtern und aufmerksam zu fahren.