Beim Verschenken von Aktien fallen weder für den Schenker noch für den Beschenkten Einkommensteuern auf die Gewinne an, solange bestimmte Freibeträge eingehalten werden.

Hintergrund

Das Verschenken von Aktien kann eine steuerlich sinnvolle Alternative zum Verkauf sein. Laut mehreren Quellen entsteht beim Übertrag von Wertpapieren als Geschenk keine Einkommensteuerpflicht. Dies gilt sowohl für den Schenker als auch für den Empfänger.

In Deutschland gibt es zudem großzügige Freibeträge bei der Schenkungsteuer. Kinder können von jedem Elternteil bis zu 400.000 Euro steuerfrei erhalten. Diese Regelung macht die Weitergabe von Vermögenswerten innerhalb der Familie besonders attraktiv.

Steuerliche Aspekte

Der steuerliche Vorteil beim Verschenken von Aktien liegt vor allem darin, dass die Gewinne nicht sofort besteuert werden. Beim Verkauf der Aktien würden hingegen Kapitalertragsteuern anfallen. Durch die Schenkung wird diese Steuerlast vermieden.

Experten wie Udo Reuß weisen darauf hin, dass die steuerlichen Freibeträge gezielt genutzt werden können, um Vermögen an die nächste Generation weiterzugeben. "Die Schenkung von Aktien kann eine kluge Strategie sein, um Steuern zu sparen", so Reuß.

Praktische Umsetzung

Für die praktische Umsetzung einer solchen Schenkung ist es wichtig, die Freibeträge im Blick zu behalten. Die 400.000 Euro pro Elternteil und Kind gelten innerhalb von zehn Jahren. Werden diese überschritten, fällt Schenkungsteuer an.

Auch bei der Übertragung von ETFs oder anderen Wertpapieren gelten dieselben Regeln. Der Vorgang ist unkompliziert und kann über das Depot des Schenkers abgewickelt werden. Wichtig ist, die Schenkung korrekt zu dokumentieren, um spätere Fragen des Finanzamts zu vermeiden.

Fazit

Das Verschenken von Aktien bietet sowohl für den Schenker als auch für den Empfänger steuerliche Vorteile. Solange die Freibeträge eingehalten werden, fallen keine Steuern an. Diese Möglichkeit sollte bei der Vermögensplanung berücksichtigt werden, um langfristig Steuern zu sparen und Vermögen effizient weiterzugeben.