Enns, Österreich, 15. April 2026
Ein 78-jähriger Mann wurde vom Landesgericht Steyr zu lebenslanger Haft verurteilt, weil er seine Ehefrau und seinen Sohn in Enns ermordet haben soll.
## Tat und Urteil Der Angeklagte, der seit über 50 Jahren mit seiner Frau verheiratet war und keine Vorstrafen aufwies, soll die beiden Opfer mit einer Pfanne geschlagen, erwürgt und anschließend mit einem Küchenmesser erstochen haben. Die Staatsanwaltschaft bezeichnete die Tat als "klassischen Doppelmord".
Richterinnen und Richter sahen keine mildernden Umstände und entschieden, dass eine lebenslange Freiheitsstrafe die einzig angemessene Sanktion sei. "Lebenslang ist die einzig mögliche Strafe gewesen", erklärte der Richter während der Urteilsverkündung. Das Gericht betonte die besondere Schwere der Tat, die im gemeinsamen Zuhause der Familie im Bezirk Linz-Land stattfand.
## Hintergrund und Motiv Laut Gerichtsakten hatte der Mann ein Jahr vor der Tat einen Herzinfarkt erlitten und litt seither unter traumatischen Folgen. Trotz dieser gesundheitlichen Probleme gab es keine Hinweise auf frühere Gewalttätigkeiten in der Familie. Die genauen Motive für die Tat wurden während des Prozesses nicht vollständig geklärt, doch die Anklage verwies auf die Brutalität der Angriffe.
Die Ermittlungen ergaben, dass der Mann die Tat ohne Vorwarnung beging. Die Opfer, seine 75-jährige Ehefrau und sein 23-jähriger Sohn, hatten demnach keine Chance, sich zu verteidigen. Die Behörden wurden erst durch Nachbarn alarmiert, die ungewöhnliche Geräusche aus der Wohnung gehört hatten.
Die Verurteilung löste in der Kleinstadt Enns Bestürzung aus, da die Familie als unauffällig und gut integriert galt. Lokale Medien berichteten ausführlich über den Fall, der aufgrund des Alters des Täters und der besonderen Umstände bundesweit Aufmerksamkeit erregte. Die APA bezeichnete das Urteil als "konsequent" angesichts der Schwere der Verbrechen.
## Reaktionen und Folgen Die Staatsanwaltschaft zeigte sich mit dem Urteil zufrieden und betonte, dass Lebenslänglichkeit in solchen Fällen unumgänglich sei. Verteidiger des Angeklagten hatten versucht, auf dessen gesundheitliche Probleme und das Fehlen einer kriminellen Vergangenheit hinzuweisen, doch das Gericht folgte dieser Argumentation nicht.
Experten wiesen darauf hin, dass der Fall ungewöhnlich sei, da ältere Täter selten derartige Gewalttaten verübten. Die genauen psychologischen Ursachen blieben jedoch unklar. Die Hinterbliebenen, darweitere Familienmitglieder, nahmen nicht öffentlich Stellung.
Der Verurteilte wird seine Strafe in einer Justizvollzugsanstalt verbüßen, wobei sein Gesundheitszustand regelmäßig überprüft werden soll. Das Urteil ist rechtskräftig, da der Mann auf eine Berufung verzichtete.
