Eine 18-Jährige ist am Dienstagabend kurz vor 22 Uhr auf der B68 in Hofstätten an der Raab (Bezirk Weiz) mit dem Pkw ihres Vaters verunglückt; sie besaß keine gültige Lenkberechtigung.

Kurz vor 22 Uhr fuhr die 18-Jährige aus dem Bezirk Weiz mit dem Pkw ihres Vaters auf der B68 in Hofstätten an der Raab (Bezirk Weiz). Laut ihren Angaben musste sie wegen eines die Fahrbahn querenden Tieres stark abbremsen. Dabei verlor sie die Kontrolle über das Fahrzeug, kam von der Fahrbahn ab und prallte frontal gegen einen Baum.

Hergang des Unfalls

Die Lenkerin und ihr 15-jähriger Beifahrer wurden leicht verletzt. Beide wurden vom Roten Kreuz vor Ort erstversorgt.

Verletzungen und Erstversorgung

Im Zuge der Unfallaufnahme stellten die Polizisten fest, dass die 18-Jährige nicht im Besitz einer gültigen Lenkberechtigung der Klasse B ist; zudem hatte die junge Frau keinen Führerschein. Sie wird angezeigt.

Kein Führerschein, keine Berechtigung

Der Vater der Lenkerin traf wenig später mit einem Pkw an der Unfallstelle ein. Ein mit ihm durchgeführter Alkotest verlief positiv. Ihm wurde der Führerschein vorläufig abgenommen. Er wird ebenfalls angezeigt.

Vater alkoholisiert – Führerschein vorläufig weg

Ein Alkotest bei der Lenkerin verlief negativ. Damit steht die junge Frau, die das Auto offenbar ohne Wissen oder Zustimmung des Vaters gefahren sein dürfte, im Zentrum der Ermittlungen wegen Fahrens ohne Lenkberechtigung.

Die B68 verbindet im oststeirischen Bezirk Weiz mehrere Gemeinden entlang der Raab. Zum genauen Unfallhergang sowie zu möglichen Folgeschäden am Fahrzeug lagen am Mittwoch keine weiteren Angaben vor.

Die Polizei hat die Erhebungen übernommen. Beide Angezeigten – die 18-Jährige und ihr Vater – müssen sich nun wegen der jeweiligen Delikte verantworten. Über Höhe und Form etwaiger Strafen wurde noch nicht entschieden.

Der Vorfall wirft ein Schlaglicht auf die Risiken, die entstehen, wenn Jugendliche ohne Führerschein ein Fahrzeug lenken. In Österreich drohen bei Fahrten ohne gültige Lenkberechtigung empfindliche Geldstrafen und im Wiederholungsfall auch Freiheitsstrafen.