Oldenburg, 09 Juni 2026
Das Oberlandesgericht Oldenburg hat die erstinstanzliche Verurteilung zweier Tierrechtsaktivisten von Animal Rights Watch wegen heimlicher Filmaufnahmen in einem Schlachthof in Lohne (Landkreis Vechta) weitgehend bestätigt und in einzelnen Punkten zugunsten der Aktivisten abgeändert.
Die beiden Aktivisten, eine Frau und ein Mann, waren im Mai 2024 von der Polizei auf dem Gelände des Schlachthofs aufgegriffen worden, als sie sich dort heimlich aufhielten. Wie aus der Entscheidung hervorgeht, hatte zumindest die Frau den Betrieb bereits im März 2024 illegal betreten und Kameras für Aufnahmen installiert. Die heimlich installierten Kameras zeichneten unter anderem Bilder von Schweinen auf, die in einer Gondel in einen Schacht hinabgelassen und dort mit hochkonzentriertem Kohlendioxid betäubt wurden; auf den Videos sind die Tiere unruhig und schreien zu sehen.