Ein ehemaliger Lehrer stand am Dienstag in Graz erneut vor dem Straflandesgericht, nachdem der Oberste Gerichtshof (OGH) sein Ersturteil wegen eines Formfehlers aufgehoben hatte.

Ein ehemaliger Lehrer stand am Dienstag in Graz erneut vor dem Straflandesgericht, nachdem der Oberste Gerichtshof (OGH) sein Ersturteil wegen eines Formfehlers aufgehoben hatte. Im ersten Verfahren war der Mann zu zwei Jahren und neun Monaten Freiheitsstrafe verurteilt worden. Nun muss das Schöffengericht sowohl über die Höhe der Strafe als auch über die Frage einer Einweisung in ein forensisch-therapeutisches Zentrum neu entscheiden.

Hintergrund: Aufhebung durch den OGH