Berufungsgericht in Moskau bestätigt Haftstrafe von achteinhalb Jahren gegen Düsseldorfer Karnevalskünstler Jacques Tilly
Moskau, 09 Juni 2026
Ricarda Hinz / Wikimedia Commons / CC BY-SA 4.0
Kurzfassung
Ein Moskauer Berufungsgericht hat die in Abwesenheit verhängte Strafe von achteinhalb Jahren Haft gegen den Düsseldorfer Karnevalskünstler Jacques Tilly bestätigt. Tilly war im April wegen der Beleidigung religiöser Gefühle und der Verbreitung angeblich falscher Informationen über die russischen Streitkräfte verurteilt worden.
Moskau, 09 Juni 2026
Ein Moskauer Berufungsgericht hat am Dienstag die Strafe von achteinhalb Jahren Haft gegen den Düsseldorfer Karnevalskünstler Jacques Tilly bestätigt, der in Abwesenheit wegen der Gestaltung von Karnevalswagen für den Düsseldorfer Rosenmontagszug verurteilt worden war.
Hintergrund des Verfahrens
Das dreiköpfige Richterkollegium unter Vorsitz von Richter Wladimir Ussov wies am Dienstag am Moskauer Stadtgericht die Beschwerde der Verteidigung zurück und hielt das im April ergangene Urteil in vollem Umfang aufrecht, wie die Deutsche Presse-Agentur aus dem Gerichtssaal meldete. Richter Ussov verlas die Entscheidung am Morgen, wie die dpa-Reporterin Lilia Becker aus dem ARD-Studio Moskau berichtete.
Tilly, einer der bekanntesten Wagenbauer des Düsseldorfer Karnevals, war im April dieses Jahres in Abwesenheit verurteilt worden. Die Staatsanwaltschaft hatte ursprünglich neun Jahre Haft in einer Strafkolonie gefordert und war mit ihrer Forderung weitgehend durchgekommen. Nach der Bestätigung des Strafmaßes verzichtete die Anklage auf weitere Rechtsmittel.
Rolle der Verteidigung
Die seiner bestellten Verteidigerin Natalja Dudkina hatte in ihrem Plädoyer Anfang April Freispruch für Tilly aus Mangel an Beweisen beantragt. „Es war meine gesetzliche Pflicht als Verteidigerin, gegen dieses Urteil Beschwerde einzulegen“, sagte Dudkina der Nachrichtenagentur dpa im Gerichtssaal. Zudem hatte sie kritisiert, dass eine psychiatrische Untersuchung zur Frage der Schuldfähigkeit ihres Mandanten während der Ermittlungen unterblieben sei.
Dudkina beklagte, sie habe selbst keinen Kontakt zu Tilly herstellen können. Auch der Karnevalskünstler selbst erklärte gegenüber der dpa, er sei bis heute nicht von dem Moskauer Gericht informiert worden und habe auch keinen Kontakt zur Verteidigung gehabt. Russland habe ihn international zur Fahndung ausgeschrieben, sagte Dudkina weiter. Die Möglichkeit, dass Moskau Tilly nun auf die Interpol-Fahndungsliste setzt, ist damit real.
Die Karnevalswagen als Auslöser
Die Verurteilung erfolgte auf Grundlage des russischen Straftatbestands, der eine Verunglimpfung der russischen Staatsorgane verbietet. Dazu gehören neben den Streitkräften auch Kremlchef Wladimir Putin. Tilly wurde für schuldig befunden, religiöse Gefühle verletzt und falsche Informationen über die russischen Streitkräfte verbreitet zu haben. Den Ermittlungsakten zufolge wird Tilly nicht zuletzt Hass auf Russen vorgeworfen.
Im Zentrum des Verfahrens stand ein Karnevalswagen Tillys aus dem Jahr 2024, der Putin in Uniform und den russisch-orthodoxen Patriarchen Kirill beim homosexuellen Oralverkehr zeigte. Auch der Patriarch war bereits in früheren Karnevalswagen Tillys verspottet worden. Ein weiteres Werk des Düsseldorfer Wagenbauers stellt den Kremlchef in einer ukrainischen Badewanne dar, in Blut badend.
Im Verfahren verlas ein Staatsanwalt aus den Ermittlungsakten auch Interviewaussagen Tillys, in denen dieser Putins Krieg gegen die Ukraine kritisiert hatte. Tilly hatte Kremlchef Wladimir Putin und den von ihm befohlenen Krieg in der Ukraine mit von ihm gestalteten Wagen für den Düsseldorfer Rosenmontagszug immer wieder satirisch angeprangert. Seine Motive erscheinen in den Tagen nach Karneval regelmäßig auf Titelseiten der deutschen und internationalen Presse.
Auch in diesem Jahr nahm Tilly das Verfahren zum Anlass für weitere Satire: Ein Wagen zeigte eine Skulptur Putins in Uniform, die die Düsseldorfer Karnevalsfigur Hoppeditz mit einem Schwert aufspießt. Das gesamte Verfahren in Russland wurde in Abwesenheit gegen ihn geführt.
Reaktionen aus Deutschland
Auf das Urteil reagierte der deutsche Botschafter in Moskau, Alexander Graf Lambsdorff, mit scharfer Kritik. „Die Verurteilung von Jacques Tilly zeigt, dass Kriminalisierung und Verfolgung freier Meinungsäußerung durch die russische Regierung unvermindert weitergehen – aber jetzt auch verstärkt im Ausland“, erklärte er. Mitarbeiter der Deutschen Botschaft beobachteten das Berufungsverfahren, wie sie den gesamten Gerichtsprozess in diesem Jahr begleitet hatten.
Die Bundesregierung bezeichnete die Verurteilung als „absurdes Schauspiel“ und kritisierte sie als Ausdruck einer anhaltenden Unterdrückung freier Meinungsäußerung. Die Bundesregierung hatte das Vorgehen gegen den deutschen Karnevalskünstler wiederholt scharf verurteilt.
Tilly selbst zeigte sich nach der Bestätigung des Urteils gelassen. Auf eine dpa-Anfrage in Düsseldorf erklärte er: „Damit ist der Fall abgeschlossen. Ich sehe keinen Anlass, diesen absurden Schauprozess zu verlängern. Das Urteil ist ohnehin eine Farce. Es wird unsere satirische Arbeit im Karneval nicht beeinflussen. Wir machen weiter wie bisher.“
Praktische Folgen des Urteils
Zudem sagte Tilly der dpa, er sei eigentlich davon ausgegangen, gewesen zu sein, dass die Angelegenheit mit dem Urteil erledigt gewesen sei. Nun lasse er sich überraschen, was geschehen werde. „Worauf ich keinen Einfluss habe, das interessiert mich nicht besonders. Ich habe keine Handlungsoption“, erklärte er.
Der Düsseldorfer Wagenbauer, dessen Motive regelmäßig internationale Aufmerksamkeit erregen, betonte zudem, er nehme das Urteil gelassen. „Es gehört zum Geschäft des Satirikers, dass man ab und zu auch sehr harte Reaktionen bekomme. Das ist eingepreist. Ich nehm's eher gelassen – wie soll ich's sonst nehmen?“, sagte er der dpa.
Dudkina erklärte, der Fall sei nun abgeschlossen, es sei denn, der Bildhauer selbst melde sich und beantrage, den Fall vor die nächste Instanz zu bringen. Eine Auslieferung Tillys von Deutschland nach Russland ist nicht zu befürchten, da die Bundesrepublik keine russischen Auslieferungsersuchen vollstreckt.
Politischer Kontext der Anklage
Allerdings könnte Tilly bei Reisen in Länder, die gesuchte Personen an Russland ausliefern, in Schwierigkeiten geraten. Da die russische Justiz das Urteil nicht in Deutschland vollstrecken kann, bleibt die Strafe für Tilly in der Praxis folgenlos, solange er nicht in Drittstaaten reist. Das Risiko einer internationalen Fahndung bleibt bestehen.
Die Anklagepunkte gegen Tilly – die angebliche Verunglimpfung der russischen Armee und religiöser Gefühle – sind Straftatbestände, die das russische Recht in den vergangenen Jahren verstärkt gegen Kritiker des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine eingesetzt hat. Zahlreiche Oppositionelle und Kriegsgegner wurden auf dieser Grundlage verurteilt.
Fragen & Antworten
Warum wurde Jacques Tilly in Russland verurteilt?
Ein Moskauer Gericht sah es als erwiesen an, dass Tilly mit seinen Karnevalswagen für den Düsseldorfer Rosenmontagszug religiöse Gefühle verletzt und falsche Informationen über die russischen Streitkräfte verbreitet habe. Im Zentrum stand ein Wagen aus dem Jahr 2024, der Putin und Patriarch Kirill in einer sexuellen Szene darstellte.
Welche Strafe wurde gegen Tilly verhängt?
Das Gericht verhängte in Abwesenheit eine Strafe von achteinhalb Jahren Haft, die nun vom Berufungsgericht bestätigt wurde. Die Staatsanwaltschaft hatte ursprünglich neun Jahre in einer Strafkolonie gefordert.
Muss Tilly mit einer Auslieferung nach Russland rechnen?
Nein, da Deutschland keine Auslieferung an Russland vornimmt, kann die russische Justiz das Urteil nicht in Deutschland vollstrecken. Allerdings könnte Tilly bei Reisen in Drittländer, die gesuchte Personen an Russland ausliefern, Probleme bekommen, da Russland international nach ihm fahndet.
Urteil gegen Tilly bestätigt: Moskau hält Haftstrafe | nachrichten360