Moskau, 09 Juni 2026

Ein Moskauer Berufungsgericht hat die im April 2026 verhängte Strafe von achteinhalb Jahren Haft gegen den Düsseldorfer Karnevalswagen-Bauer Jacques Tilly wegen Beleidigung religiöser Gefühle und Verbreitung angeblich falscher Informationen über die russischen Streitkräfte bestätigt.

Tilly war nicht zur Verhandlung erschienen; das Urteil wurde in Abwesenheit gesprochen, ein Haftbefehl wurde bislang nicht vollstreckt. Richter Vladimir Ussov verkündete die Entscheidung des drei Richter zählenden Spruchkörpers am Vormittag und wies die Berufung der von Amts wegen bestellten Verteidigerin zurück. Damit bleibt die ursprüngliche Verurteilung aus dem April rechtskräftig, sofern Tilly nicht selbst den Weg in die nächste Instanz sucht.